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Wissenswertes
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines und Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle in diesem Online Shop (www.schneller-und-besser.de/shop) aufgeführten Produkte, Lieferungen und Leistungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma IT Systembau Suing (im folgenden „Firma“ genannt) und Verbrauchern im Sinne des §13 BGB, sowie Unternehmern im Sinne des §14 Abs. 1 BGB (im folgenden „Kunde“ genannt).
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.
§2 Vertragsabschluss
Alle Angebote auf der Webseite der Firma stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar und sind stets freibleibend. Durch das Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Bestellung kann nur abgeschickt werden, wenn die vorliegenden Geschäftsbedingungen akzeptiert werden.
Die Firma ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von einem Kalendertagen vom Zugang der Bestellung mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder das Angebot abzulehnen. Die Auftragsbestätigung bzw. das Ablehnen des Angebotes kann per Briefpost, Email oder Fax erfolgen.
Für die Bestellung gelten die der konkreten Bestellung zugrunde liegenden Preise. Eine Bestellung kommt nicht zustande, wenn ein Preis bereits dem ersten Anschein nach als falsch erkennbar ist oder der Firma im Hinblick auf eine Falschangabe ein Anfechtungsrecht zustünde.
Sofern der Verbraucher die Ware in unserem Online-Shop bestellt, wird die Bestellung bei der Firma gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Geschäftsbedingungen per Email zugesandt
§3 Zahlungsbedingungen, Preise, Verzug
Alle Rechnungen der Firma sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% bei Verbrauchern (§13 BGB) bzw. 8% bei Unternehmern (§14 Abs. 1 BGB) über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen.
Alle im Online Shop aufgeführten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zzgl. der angegebenen Versandkosten, ggf. Nachnamegebühren, Fernwartungskosten, etc.
§4 Lieferfrist
Alle Artikel, die bei uns ab Lager sofort verfügbar sind, werden innerhalb von 2 Tagen auf den Versandweg gebracht und an die vom Kunden mitgeteilte Adresse gesendet.
Alle von der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.
Gerät die Firma mit der Lieferung in Verzug, so ist die Schadensersatzpflicht der Firma im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Firma beruht.
§5 Lieferung und Versand
Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt.
§6 Widerruf
Widerrufsrecht
Der Kunde ist an seine Erklärung nicht mehr gebunden, wenn sie binnen einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der ersten Sendung widerrufen wird. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Sache erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an die Firma
DIE Spezialisten - J.Suing
Marktstraße 31
50968 Köln
E-Mail: shop@schneller-und-besser.de
Nach Eingang des wirksamen Widerrufs ist die Firma verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten. Die Rücksendung der Ware im Falle des berechtigten Widerrufs erfolgt auf Kosten und Gefahr von der Firma.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Die Ware muss in einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung (Innen- und Außenverpackung) und unter Beifügung des Liefer-/Retourenscheins oder der Rechnungskopie, sowie einer aktuellen Bankverbindung zwecks Rücküberweisung zurückgesendet werden. Sollte die Ware mit einer beschädigten Originalverpackung (Außen- und Innenverpackung) eintreffen, behält die Firma sich vor, die Erstattung zu mindern. Schäden und Verzögerungen, die auf die Nichteinhaltung dieser Vorgaben zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
Sofern der Kunde die Verschlechterung, den Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe der Ware zu vertreten hat, ist er gegenüber der Firma zum Ersatz der Wertminderung oder des entstandenen Schadens verpflichtet.
Ein Rückgaberecht besteht nach gesetzlichen Vorgaben insbesondere bei der Lieferung von Waren nicht bei Lieferungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind von Computersoftware in versiegelten Packungen, wenn das Siegel vom Kunden geöffnet wurde.
Bauteile werden nur original verpackt und unbenutzt zurückgenommen. Umtausch nach Einbau ist ausgeschlossen.
(!) Ist der Kunde Unternehmer, so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. §312d BGB i.V.m. §§335, 356 BGB.
§7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma abgetreten.
Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
§8 Haftungsbeschränkung
Die Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalspflicht) oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
§9 Gewährleistung
Gewährleistungsrechte eines Kunden setzen voraus, dass dieser die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften untersucht hat. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber der Firma zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung der Firma zu melden.
Die Firma gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre für Verbraucher (§13 BGB) und zwölf Monate für Unternehmer (§14 Abs. 1 BGB) und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung stehen der Firma zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen.
§10 Zusätzliche Regeln für die Gewährleistung bei Software
Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.
Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.
Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.
Bei Lieferung von Software gelten über die Bedingungen der Firma hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
§11 Vertraulichkeit
Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Daten mit dem Vermerk „Vertraulich“ zu versehen.
§12 Datenschutz
Die Firma darf die Bestandsdaten, die Abrechnungsdaten und die Nutzungsdaten des Kunden soweit für Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages erforderlich auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.
Für andere Zwecke (z. B. Beratung, Werbung, Marktforschung) darf die Firma die Bestandsdaten verarbeiten oder nutzen sowie an Dritte weitergeben, soweit der Kunde eingewilligt hat oder sich eine Erlaubnis aus dem Gesetz ergibt.
Die Kunden haben das Recht, jederzeit auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten bezüglich der über ihre Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Die Auskunft ist auf Verlangen des Kunden auch elektronisch zu erteilen. Ferner hat der Kunde ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Die Firma gewährleistet jedoch mittels geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, dass unbefugte Dritte weder Einsicht noch weiterreichenden Zugriff auf die „internen“ Datenbestände haben.
§13 Beweisklausel und Beweislast
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
Beruft sich der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses auf Missbrauch seiner Identität, so wird er der Firma unverzüglich alle ihm hierzu vorliegenden Tatsachen und Indizien vorlegen. Im Falle einer Verletzung dieser Obliegenheit und sofern ausreichende Indizien für ein Handeln des Kunden und nicht eines Dritten vorliegen, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass ein Missbrauch der Identität vorliegt.
§14 Schutzrechte und Quellcode
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Firma ist es dem Käufer nicht gestattet, die von der Firma erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung, sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht zu beachten.
Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Vereinbarung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatzvergütung.
§15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
§16 Sonstiges
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
§17 Gerichtsstand, Rechtswahl
Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (§13 BGB) bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§14 Abs. 1 BGB) ist der Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma (Hauptniederlassung in Köln) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

